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Pressemitteilung Nr. 109
München, 02.05.2024

FÜRACKER: STEUERBEFREIUNG FÜR STROM AUS BIOMASSE MUSS ERHALTEN BLEIBEN
Planungen des Bundes bremsen Energiewende aus

„Für aus Biomasse erzeugten Strom muss auch zukünftig eine Steuerbefreiung gelten – das erlaubt sogar aktuell geltendes EU-Recht! Der Bund will die Steuerbefreiung dennoch streichen: Das wird die Produktion von Biomassestrom deutlich absenken und bremst die Energiewende aus! Biomasse ist ein nachhaltiger Energieträger, den es auch weiterhin zu fördern gilt – höhere Steuerbelastungen in diesem Bereich sind kontraproduktiv!“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker als Reaktion auf den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Finanzen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Energie- und Stromsteuerrecht vorgelegt. Darin beabsichtigt das Bundesministerium, die im Stromsteuergesetz enthaltene Steuerbefreiung für Strom, der aus Biomasse hergestellt wird, ersatzlos zu streichen.

Laut der europäischen Energiebesteuerungsrichtlinie und dem EU-Beihilferecht ist eine Steuerbefreiung für Strom aus Biomasse jedoch weiterhin grundsätzlich erlaubt. Der Bund würde mit seinem Gesetzesentwurf daher die nach geltendem EU-Recht bestehende Steuerbefreiungsoption künftig ungenutzt lassen.


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