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Aktuelles
Pressemitteilung Nr. 033
München, 14.02.2026

FÜRACKER: TARIFERGBENIS ERZIELT – BASIS FÜR PLANBARKEIT BEI DEN BESCHÄFTIGTEN UND IM STAATSHAUSHALT
Freistaat Bayern prüft Möglichkeiten der Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte

„Die Einigung der Tarifparteien schafft eine wichtige Basis für Planungssicherheit – sowohl bei den Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern als auch für den Staatshaushalt. Die Rahmenbedingungen der Verhandlungen waren alles andere als leicht: Weiterhin steigende Lebenshaltungskosten stehen angespannten öffentlichen Staatshaushalten gegenüber. Für den Freistaat Bayern mit hoher Personalausgabenquote wird die Umsetzung des Tarifergebnisses ein enormer Kraftakt. Klar ist aber auch: Die Funktionsfähigkeit unseres Landes hängt maßgeblich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab – sie leisten jeden Tag hervorragende Arbeit. Das erzielte Tarifergebnis ist daher ein vertretbarer Kompromiss“, sagte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker zum Abschluss der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder.

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2025 wurden auf Arbeitgeberseite von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geführt. Das Tarifergebnis sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

• Anpassung der Tabellenentgelte
o ab 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro,
o ab 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und
o ab 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent.

• Erhöhung der Ausbildungsentgelte:
o ab 1. April 2026 um 60 Euro
o ab 1. März 2027 um weitere 60 Euro und
o ab 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro

• Verlängerung der Übernahmeregelungen für Auszubildende; bei der Übernahme von Auszubildenden vorgezogenes Erreichen der Stufe 2 um sechs Monate, wenn die Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abgeschlossen wurde

• Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 200 Euro mtl. (im Bereich der Universitätsklinika auf 250 Euro) und der Schichtzulage auf 100 Euro mtl.

• Anhebung der Mindestentgelte für studentisch Beschäftigte ab Sommersemester 2026 auf 15,20 Euro und ab Sommersemester 2027 auf 15,90 Euro

• Laufzeit: 27 Monate (bis 31. Januar 2028)

Es gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern. Auf Basis des Tarifergebnisses wird nun geprüft, wie dieses auf die Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern übertragen wird.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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