FÜRACKER: ENTLASTUNGEN BEIM FINANZKRAFTAUSGLEICH SIND EIN ERSTER SCHRITT, OHNE ECHTE REFORM ALLERDINGS NUR EIN TROPFEN AUF DEN HEIßEN STEIN
„Der Finanzkraftausgleich hat ein absurdes Ausmaß angenommen – Bayern muss in 2025 eine Rekordsumme von rund 11,7 Milliarden Euro stemmen und trägt bereits seit Jahren den Löwenanteil des Ausgleichsystems. Dass es so nicht weitergehen kann, hat auch der Bund erkannt und heute Entlastungen für die Geberländer auf den Weg gebracht: Bayern soll zeitweise schätzungsweise rund 200 Millionen Euro pro Jahr weniger zu Gunsten der Nehmerländer abgeben müssen. Das ist zwar ein guter erster Schritt in die richtige Richtung, als befristete Einzelmaßnahme jedoch leider nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn eine Entlastung in der Größenordnung von 200 Millionen Euro entspricht lediglich rund 2 Prozent der Summe, die der Freistaat Bayern in 2025 beisteuern musste. Die prekäre Schieflage im Finanzkraftausgleich wird dadurch nicht nachhaltig verändert und die grundlegende Problematik im Ausgleichsystem bleibt unberührt – so kann es nicht weitergehen“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundeskabinetts über den Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes – LKEG.
„Bayerns Bürgerinnen und Bürger sind die Hauptleidtragenden dieses ungerechten Ausgleichssystems und das Verständnis hier in Bayern schwindet – trotz ungebrochener Solidarität – zunehmend! Rein rechnerisch überwies in 2025 jede bayerische Bürgerin und jeder bayerischer Bürger rund 880 Euro an die zwölf Nehmerländer – Geld, das auch vor Ort in Bayern bestens eingesetzt werden könnte! Unsere Klage beim Bundesverfassungsgericht bietet daher eine echte Chance für alle Bundesländer auf ein Ausgleichssystem, in dem Solidarität, Eigenverantwortung und Fairness wieder im rechten Verhältnis stehen! Wir appellieren daher an das Bundesverfassungsgericht, noch in diesem Jahr eine Entscheidung herbeizuführen“, so Füracker weiter.
Das Bundeskabinett hat heute (15.4.) beschlossen, dass den Geberländern im Finanzkraftausgleich in den Jahren von 2026 bis 2029 eine Entlastung von insgesamt 400 Millionen Euro pro Jahr gewährt werden soll. Wieviel hiervon beim jeweiligen Geberland ankommt, ergibt sich daraus, welchen Anteil am Gesamtausgleich ein Geberland schultern muss. Für Bayern, das in den vergangenen Jahren regelmäßig etwa die Hälfte des gesamten Finanzkraftausgleichs allein gestemmt hat, ist demnach von einer jährlichen Entlastung in der Größenordnung von rund 200 Millionen auszugehen. Damit die geplante Entlastung umgesetzt werden kann, ist zunächst noch das entsprechende Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen.
Seit Einführung des Finanzkraftausgleichsystems hat Bayern knapp 140 Milliarden Euro als Geberland beigesteuert – demgegenüber stehen lediglich rund 3,4 Milliarden Euro, die Bayern bis Anfang der 90-er Jahre als Nehmerland empfangen hat. Dies zeigt, dass der Finanzkraftausgleich völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Der Freistaat fordert daher eine grundsätzliche Überarbeitung des Ausgleichssystems.
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst bekanntgegeben, dass im entsprechenden Normenkontrollverfahren noch im Jahr 2026 eine Entscheidung gefällt werden soll. Nach drei Jahren seit der bereits im Sommer 2023 eingereichten Klage ist dies aus bayerischer Sicht ein sehr erfreuliches Signal und ein echter Hoffnungsschimmer für Bayerns Bürgerinnen und Bürger.
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