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Kommunale Investitionsbudgets

Mit dem Ziel der Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und der Schaffung von Wirtschaftswachstum überlässt der Bund den Ländern gemäß Art. 143h Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes insgesamt 100 Mrd. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt (§ 1 des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes, LuKIFG). Aus dem auf den Freistaat Bayern entfallenden Anteil von insgesamt rd. 15,7 Mrd. € sollen nach dem Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 den bayerischen Kommunen bereits im Jahr 2026 insgesamt 3,9 Mrd. € bereitgestellt werden. Davon entfallen 2 Mrd. € auf ein neues, kommunales Investitionsbudget. Bei Inanspruchnahme dieses Investitionsbudgets sind die Voraussetzungen des LuKIFG und der zugehörigen Verwaltungsvereinbarung von den Kommunen in eigener Verantwortung einzuhalten. Die wesentlichen Aspekte sind in FAQs zusammengestellt. Für den Mittelabruf sind digitale Meldungen der Kommunen erforderlich. Das Meldeverfahren wird nach Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2026/2027 und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2026 voraussichtlich im Laufe des Mai 2026 geöffnet werden. Die Kommunen werden hierzu gesondert informiert.