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Aktuelles
Pressemitteilung Nr. 168
München, 24.06.2026

FÜRACKER: PILOTOPROJEKT INTERNATIONALES STEUERZENTRUM FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE STEUERPRÜFUNGEN VON EUROPA BIS SÜDAFRIKA ERFOLGREICH ABGESCHLOSSEN
Knapp 800 Mio. Mehreinnahmen, über 100 grenzüberschreitende Prüfungen, Rechtssicherheit für Unternehmen und maßgeblicher Beitrag zur neuen EU-Amtshilferichtlinie // Regelbetrieb startet zum 1. Juli

„Bayern hat gezeigt, wie internationale Steuerprüfung erfolgreich funktioniert – mit Mehreinnahmen von knapp 800 Millionen Euro. Mit dem Internationalen Steuerzentrum (IStZ) hat Bayern 2013 ein echtes Vorzeigeprojekt gestartet – das erste seiner Art in Deutschland. Das IStZ war damit Wegbereiter und Erfolgsmodell für die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich. Bereits kurz nach der Gründung haben wir mit Österreich und Italien die ersten koordinierten Außenprüfungen, die sogenannten joint tax audits, durchgeführt. Seitdem wurden über hundert grenzüberschreitende Prüfungsfälle mit bayerischer Beteiligung initiiert – von unseren europäischen Nachbarn bis hin zu den USA und Südafrika. Heute sind joint tax audits unverzichtbare Instrumente: Sie decken aggressive Steuervermeidung auf, helfen Doppelbesteuerung zu vermeiden, beschleunigen Prüfungen und vermeiden langwierige sowie kostenintensive Verständigungsverfahren zur Beseitigung von Doppelbesteuerungen“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

„Die EU-Kommission hat heute in Brüssel den Entwurf zur Verwaltungszusammenarbeit der Steuerbehörden vorgestellt – mit besonderem Fokus auf grenzüberschreitende Betriebsprüfungen. Bayern hat diesen Entwurf maßgeblich mitgestaltet und begrüßt die verstärkte europäische Kooperation ausdrücklich. Dank des IStZ liegen nationale und internationale Rechtsgrundlagen sowie umfangreiche Praxiserfahrungen vor. Mit dem Abschluss des Pilotprojekts werden die erfolgreichen Abläufe und Erkenntnisse nun dauerhaft zum 1. Juli in den Regelbetrieb überführt. Für unsere Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer ist die internationale Zusammenarbeit längst gelebte Praxis. Auch künftig werden wir die internationale Kooperation mit Nachdruck weiter vorantreiben – für noch mehr Steuergerechtigkeit und effizientere Prozesse“, so Füracker weiter.

Das IStZ wurde 2013 in Bayern als erstes Projekt dieser Art in Deutschland gegründet. Das Pilotprojekt war zunächst unmittelbar im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat angesiedelt, um alle Kräfte der bayerischen Steuerverwaltung zu bündeln und die Grundlagen für die internationalen Kooperationen zu schaffen. Das Ziel des IStZ war es, innovative Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen und eine effiziente, transparente sowie schnellere Bearbeitung internationaler Steuerfälle zu gewährleisten.

In den ersten Jahren hat Bayern sämtliche Projekterfahrungen unter Einbeziehung von Wissenschaftlern und beteiligten Unternehmen umfassend ausgewertet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden anschließend mit dem Bund und den anderen Ländern geteilt. Darüber hinaus bestand ein enger Austausch mit der EU-Kommission und der OECD. Die bayerischen Erfahrungen haben maßgeblich zur Weiterentwicklung des deutschen und europäischen Steuerrechts beigetragen und schaffen internationale Rechtssicherheit für Unternehmen.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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