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Themen

Förderung strukturverbessernder Vorhaben (Strukturfonds)

Krankenhaus-Strukturfonds I

Die Länder konnten zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung grundsätzlich bis zum 31. Juli 2017 Fördermittel aus einem beim Bundesversicherungsamt errichteten Strukturfonds von insgesamt 500 Millionen Euro beantragen (Krankenhaus-Strukturfonds I; § 12 KHG i.V.m. Teil 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)). Auf den Freistaat Bayern entfiel ein Anteil von rund 76,86 Millionen Euro. Die förderfähigen Ausgaben der strukturverbessernden Vorhaben waren jeweils zu einem Anteil von mindestens 50 % von den Ländern - gegebenenfalls gemeinsam mit dem Träger der zu fördernden Einrichtung - zu finanzieren. Dies führte zu einem Gesamtinvestitionsvolumen für Bayern von über 150 Millionen Euro. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden für die Förderung von fünf Vorhaben zur standortübergreifenden Konzentration von akutstationären Versorgungskapazitäten (Konzentrationsvorhaben) ausgeschöpft.

Krankenhaus-Strukturfonds II

Mit dem Krankenhaus-Strukturfonds II wurde die Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung mit modifizierten und erweiterten Fördertatbeständen fortgesetzt (§12a KHG i.V.m. Teil 2 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)). Dem Strukturfonds wurden zu diesem Zweck weitere Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 2 Milliarden Euro zugeführt. Auf den Freistaat Bayern entfiel ein Anteil von rund 295 Millionen Euro. Die förderfähigen Ausgaben der strukturverbessernden Vorhaben waren jeweils zu einem Anteil von mindestens 50 % von den Ländern – gegebenenfalls gemeinsam mit dem Träger der zu fördernden Einrichtung – zu finanzieren. Dies führte zu einem Gesamtinvestitionsvolumen für Bayern von über 590 Millionen Euro.

Die Mittel wurden für die Förderung von 26 Vorhaben ausgeschöpft, darunter fünf Vorhaben zur standortübergreifenden Konzentration von akutstationären Versorgungskapazitäten, 13 Vorhaben zur Verbesserung der informationstechnischen Sicherheit an Krankenhäusern, sieben Vorhaben zur Schaffung oder Erweiterung von Ausbildungskapazitäten an Berufsfachschulen für Pflege sowie ein Vorhaben zur Umwandlung eines Krankenhauses in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung.

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